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Bürgerversammlung

Einladung zur
BÜRGERVERSAMMLUNG

 

Am Donnerstag, 1. Februar 2024 findet um

19.00 Uhr im Gasthof Zum Kirchenwirt

eine Bürgerversammlung statt.

 

Alle Bürgerinnen und Bürger sind hierzu herzlich eingeladen!

 

Tagesordnung:

1. Begrüßung
2. Bericht des Bürgermeisters
3. Wünsche und Anträge

 

Nach Art. 15 der Bayerischen Gemeindeordnung können das Wort grundsätzlich nur Gemeindebürger erhalten. Gemeindebürger sind die Gemeindeangehörigen, die in ihrer Gemeinde das Recht besitzen, an Gemeindewahlen teilzunehmen. Ausnahmen davon kann jedoch die Bürgerversammlung beschließen. Empfehlungen der Bürgerversammlung müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Gemeinderat behandelt werden.


Um Ihnen bei der Bürgerversammlung umfassende Auskunft geben zu können, sollten Fragen bereits eine Woche vor der Bürgerversammlung bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.