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Bundestagswahl

Die 21. Wahl zum Deutschen Bundestag steht vor der Tür.

Am 23. Februar 2025 sind alle Wähler aufgerufen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. 


Die Terminierung der Wahl nach dem Bruch der Regierung führt zu einem engen Zeitrahmen für die Wähler. Die Wahlbenachrichtigungen werden spätestens bis zum 2. Februar 2025 verschickt. Die Gemeinden hingegen erhalten die Stimmzettel voraussichtlich erst bis zum 7. Februar 2025. Dies bedeutet, dass den Wählern nur knapp zwei Wochen zur Verfügung stehen, um ihre Stimmen per Briefwahl abzugeben. 
 

Der rasante Wechsel zur Briefwahl im letzten Jahrzehnt hat es bereits bei der vorangegangenen Wahl notwendig gemacht, nur noch einen Urnenwahlbezirk aber zwei Briefwahlbezirke aufzustellen.
 

Das Wahllokal in der Grundschule (Hofmark 5) ist von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

 

So kommen Sie an ihre Briefwahlunterlagen:
Wenn Sie nicht in Ihrem Wahllokal, sondern per Briefwahl abstimmen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein. Zusammen mit dem Wahlschein, den Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen müssen, erhalten Sie auch die Briefwahlunterlagen.


Die Beantragung ist möglich…
- persönlich im Rathaus
- per schriftlichem Antrag bei der Gemeinde
- per Onlineantrag übers BürgerService Portal

 

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich. 
Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.
 

 

Informationen der Bundeswahlleiterin