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Senioren

Ü70-Biergarten
jedes Jahr lädt die Gemeinde alle Bürger, die bis einschließlich Sonntag am Bayerwaldfest ihren 70sten Geburtstag gefeiert haben oder feiern, aufs Bayerwaldfest ein.
An diesem Tag werden von 14.30 bis 16.00 Uhr im Festzelt Bier- und Essensmarken ausgegeben!

 

Seniorenstammtisch 60 PLUS

Künftig alle zwei Monate ein Treffen/Ausflug. Aktuelle Infos hier!
 

Seniorenwegweiser

Seniorenwegweiser_2023_online

 

Fachstelle Senioren im Landratsamt

Zum monatlichen Infobrief
 

Vhs-Kurse für Senioren

vhs Seniorenprogramm Juli 2024

vhs Seniorenprogramm Juni 2024

 

Seniorentreff Passau

Programm Seniorentreff Passau: April bis Juli 2024

 

Seniorenakademie Bayern gfi - Seminarprogramm 2024

Seniorenakademie-Programm-2024

 

Pflegeberatung im Landkreis Passau
Die Fachstellen für pflegende Angehörige sind unabhängige und kostenfreie Anlaufstellen. Arbeitsschwerpunkte sind neben der Beratung unter anderem Angebote zur Unterstützung und Entlastung der pflegenden Angehörigen.
Die Anlaufstellen beraten neutral und unabhängig von ihrem jeweiligen Träger. In diesem Flyer im finden Sie die Adressen und jeweilige Ansprechpersonen der Fachstellen im Landkreis Passau.

 

Qualifizierung zur Alltagsbegleitung

Alltagsbegleitung_NEU

 

Basiswissen für "Ehrenamtlich tätige Personen" (Fachstelle Pflege und Demenz Bayern)

Basiswissen_Einzelhelfer

 

Teilhabeberatung für Menschen mit Behinderung

EUTB_Teilhabeberatung

 

Ausbildung Hospitzbegleiter/in

Hospizbegleitung Ausbildung 2023

 

Infoblatt Einzelhelferschulung-Alltagsbegleitung

Einzelhelferschulung_Alltagsbegleitung

 

Infoblatt Besuchs- und Begleitdienst der Malteser

Ausbildung Besuchs- ud Begleitdienst Malteser

 

TelefonEngel - Infoblatt

TelefonEngel

 

Ausbildungskurs "Lebensqualität im Alter" - Infoblatt

2023_Ausbildungskurs LeA

 

Antrag auf Energiekostenzuschuss

Antrag_Energiehilfe_Caritas

 

Vollmachten und Erwachsenenadoption

Interview mit Prof. Alfred Gerauer

 

Unterstützung von Pflegebedürftigen

VdK-Infoblatt für ehrenamtliche und selbständige Einzelhelfer

 

Broschüre „Patienten- und PflegeAngelegenheiten von A bis Z

Patienten_und_Pflegeangelegenheiten_A-Z

 

Aktualisierter Wegweiser zur Förderung von barrierefreiem Wohnen vom Netzwerk der Senioren- und Behindertenbeauftragten der ILE Bayerwald

Übersichtsflyer über Förderungen und Maßnahmen
für die behindertengerechte Anpassung von bestehenden Eigen- und Mietwohnraum

 

Broschüre Schuldenfrei im Alter

BAGSO Ratgeber Schuldenfrei im Alter

 

Informationen für Menschen mit Hörbehinderungen

PA_SH_Sprechstunden Aushang 2024_2. HJ Schwerhörige

 

Informationen für gehörlose Menschen

PA_GL-Sprechstunden 2024_2.HJ Gehörlose

 

 

Nützliche Informationen für Senioren

Landespflegegeld Bayern

Anspruchsvoraussetzungen:

Landespflegegeld bekommen Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und höher, mit Hauptwohnsitz in Bayern, die einen entsprechenden Antrag stellen.
Das Landespflegegeld beträgt 1.000 Euro pro Jahr. Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld eine nicht steuerpflichtige Einnahme.
Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen muss ausschließlich per Post geschickt werden an:

Bayerisches Landesamt für Pflege
Landespflegegeld
Postfach 1365
92203 Amberg

 

Ein einmal gestellter Antrag wirkt für die nachfolgenden Pflegegeldjahre fort, es muss also nicht jedes Jahr ein neuer Antrag gestellt werden. Fallen die Anspruchsvoraussetzungen aber weg, muss die Abteilung Landespflegegeld unverzüglich informiert werden. Besteht kein Anspruch mehr, hebt die Abteilung Landespflegegeld den Bescheid auf.
 

Hier finden Sie das Antragsformular:
Antrag auf Landespflegegeld

 

Der Antrag kann auch online ausgefüllt werden und ist hier zu finden:

https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/stmgp/stmgp/Landespflegegeld_F5/index

 

Lichtblick Seniorenhilfe e.V.

Antrag auf finanzielle Unterstützung

Lichtblick-Seniorenhilfe-Antragsformular-Niederbayern-0619

 

Der Rundfunkbeitrag – Informationen zur Befreiung

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag möglich.

 

Eine detaillierte Aufstellung mit den Voraussetzungen finden Sie hier:

Merkblatt zu Befreiung und Ermäßigung
 

Hier finden Sie das Antragsformular:

Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag

 

Der Antrag kann auch online ausgefüllt werden und ist hier zu finden:

https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/index_ger.html