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Wasserzählerablesung

Die Gemeindeverwaltung verschickt Anfang Dezember
wieder „Ablesebriefe“ mit Rückantwort für die Meldung der Zählerstände.


Wir bitten Sie, nach Zustellung der Ableseunterlagen die Zählerstände umgehend mitzuteilen, 
spätestens bis 15.12.2024

 

Hierzu haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
 

  • als Online-Meldung im BürgerService Portal

  • per Telefax an 08504/9152-30

  • durch Ausfüllen und Rückgabe des Antwortschreibens

 

Bitte vergleichen Sie die Zählernummer und tragen sie den Zählerstand (nur volle Kubikmeter) ein. Nachkommastellen der Zähler müssen Sie nicht angeben. Zur Kontrolle ist der letzte Ablesestand mit angegeben, bei vorangegangenem Zählerwechsel ist er in der Regel Null.

 

Werden die Zählerstände nicht rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung gemeldet,
muss der Verbrauch anhand des Vorjahresverbrauchs geschätzt werden.

 

Auskünfte erteilt das Steueramt,
Frau Bauer unter Tel. 08504/9152-11. 
https://www.buergerserviceportal.de/bayern/neukirchenwald/bsp_fis_webablesung