Briefwahlunterlagen
Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl
So kommen Sie an ihre Briefwahlunterlagen:
Wenn Sie nicht in Ihrem Wahllokal, sondern per Briefwahl abstimmen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein. Zusammen mit dem Wahlschein, den Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen müssen, erhalten Sie auch die Briefwahlunterlagen.
Die Beantragung ist möglich…
- persönlich im Rathaus
- per schriftlichem Antrag bei der Gemeinde
- per Onlineantrag übers BürgerService Portal
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.
Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.