Gartenlärm
Sommerzeit – Gartenzeit – bitte mit Rücksicht!
Regeln für Rasenmäher und besonders lärmintensive Geräte
Mit den warmen Monaten beginnt die arbeitsintensive Gartensaison. Damit sich alle Bewohner wohlfühlen, bitten wir Sie, die geltenden Ruhezeiten zu beachten.
Gerätetyp:
Motorbetriebene Geräte
(ohne EU-Umweltzeichen, z.B. Rasenmäher, Holzkreissägen)
erlaubt Mo.-Sa.: 07.00-20.00 Uhr
Motorbetriebene Geräte mit EU-Umweltzeichen
(z.B. leise Mäher)
erlaubt Mo.-Sa.: 07.00-20.00 Uhr
Lautstarke Geräte
(z.B. Freischneider, Laubbläser, Laubsauger mit Verbrennungsmotor)
erlaubt Mo.-Fr.: 09.00-13.00 Uhr und 15.00-17.00 Uhr
Elektro-Rasenmäher (leiser Typ)
erlaubt Mo.-Sa.: 07.00-20.00 Uhr
Die Benutzung all dieser Geräte ist an Sonn- & Feiertagen verboten.



