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Zahlungsaufforderung

Öffentliche Zahlungsaufforderung

Die Gemeindekasse und das Steueramt informieren über folgende Fälligkeiten:


Termine:


15.05.2025 für die
Grundsteuer A und B für das 2. Quartal 2025


15.05.2025 für die
Gewerbesteuer-Vorauszahlung für das 2. Quartal 2025

 

Wir bitten um pünktliche Überweisung der fälligen Beträge unter Angabe der Finanzadresse und weisen auf die Möglichkeit des Bankeinzugsverfahrens hin.
Falls bereits eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, buchen wir die Beträge zur Fälligkeit ab.


Gemeinde Neukirchen vorm Wald
Steueramt