Kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung startet im Passauer Oberland
Auftragsvergabe an Planungsbüro Nigl + Mader aus Röhrnbach
Neukirchen vorm Wald, 13. März 2025
„Was lange währt…“ lautet ein bekannter Spruch, der auch auf den Antrag zur Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinden im Passauer Oberland zutrifft. Im November letzten Jahres erhielt die Gemeinde Neukirchen vorm Wald, die bereits ein Jahr zuvor offiziell den Antrag für zehn der elf ILE-Mitgliedsgemeinden beim zuständigen Projektträger ZUG in Berlin gestellt hatte, die Nachricht über dessen Bewilligung. Die ILE-Gemeinschaft hatte sich im Oktober 2023 – mit Ausnahme der Gemeinde Tiefenbach – dafür ausgesprochen, dieses Thema als Teil des kommunalen Energiemanagements wie es vom Gesetz für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung vorgesehen wird, zeitnah anzugehen.
So konnte noch vor Weihnachten 2024 die umfangreiche und deutschlandweite Ausschrei-bung erfolgen. Mit Ablauf der Abgabefrist Mitte Januar waren insgesamt 14 Angebote einge-gangen. Es folgte eine intensive Sichtung und gewissenhafte Bewertung dieser hinsichtlich der vorgegebenen Kriterien. Die beiden federführen-den Bürgermeister für das Handlungsfeld Energie und Umwelt, Nachhaltigkeit und Ressourcen-schutz des ILE Passauer Oberland e.v., Erwin Braumandl aus Neukirchen vorm Wald und Rudolf Müller aus Ruderting, sowie ILE-Geschäftsführerin Gabriele Bergmann führten den
aufwendigen Bewertungsprozess durch. Dieser ergab schließlich den Zuschlag für das Planungsbüro Nigl + Mader aus Röhrnbach.
Mit der gegenseitigen Vertragsunterzeichnung und dem Auftaktgespräch kann nun – in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Gemeinden und den Ansprechpartnern vor Ort - die konkrete Planung beginnen. Zunächst werden Akteure, die eingebunden werden sollten, identifiziert und kontaktiert. Ebenso folgt die Sichtung vorhandener Pläne und Informationen mit der Identifikation von Teilgebieten, die für eine Wärmeplanung in Frage kommen würden.
Für die geeigneten Teilgebiete der zehn ILE-Gemeinden, die sich um den Antrag bemühten, wird dann eine Bestandsaufnahme mit anschließender Potenzialanalyse erfolgen. Bestenfalls ergibt sich daraus die Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete. Für diese soll abschließend eine Umsetzungsstrategie erarbeitet werden. Bei der gesamten Planung ist eine Voraussetzung seitens des Fördergebers, dass wichtige Akteure vor Ort und die Öffentlichkeit eingebunden werden.
Seitens des Planungsbüros sind Matthias Obermeier als Projektleiter und seine beiden Kollegen Eva Greindl und Florian Höfler als Projektmitarbeiter für die Durchführung zuständig. Geschäftsführer Thomas Mader führte gemeinsam mit ihnen das Auftaktgespräch mit den ILE-Verantwortlichen.
BILD:
Eva Greindl, Matthias Obermeier und Florian Höfler (2. Reihe) sind als Projektteam für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung seitens des Planungsbüros Nigl + Mader aus Röhrnbach zuständig.
Gemeinsam mit Thomas Mader (vorne links), einem der beiden Geschäftsführer des Fachbüros, kamen sie zu einem Auftaktgespräch mit den federführenden Bürgermeistern für das ILE-Handlungsfeld Energie…, Erwin Braumandl (Mitte) und Rudolf Müller (vorne rechts) im Rathaus in Neukichen vorm Wald zusammen.
„Kommunale Wärmeplanung – der Grundstein für weiterführende Planungen im Bereich der Wärmeversorgung“
Der Klimawandel ist in vollem Gange. Vor allem im Gebäudesektor bei der Wärmeversorgung gibt es noch viel zu tun. Die Kommunen der ILE Passauer Oberland Land wollen in diesem Bereich für die Zukunft gut gerüstet sein und haben daher mit der kommunalen Wärmeplanung begonnen. Durch das Wärmeplanungsgesetz sind alle Kommunen verpflichtet, deren Gemeindegebiete zu untersuchen und einen Plan aufzustellen, wie man sich zukünftig eine erneuerbare Wärmeversorgung in der gesamten Kommune vorstellt.
Ziel der Wärmeplanung ist eine zukunftstaugliche und bezahlbare Wärmeversorgung. Für die Analyse sowie Planungsleistungen potenzieller Wärmeversorgungsmaßnahmen unterstützt das Büro Nigl + Mader GmbH aus Röhrnbach. Die Kosten dieser Maßnahme werden zu 90 % durch die Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gedeckt. Die Realisierung der besten und kosteneffizientesten Lösungen erfolgt dabei freiwillig. Durch eine gemeinsame Betrachtung aller Kommunen in der Wärmeplanung entstehen wertvolle Vorteile, wie etwa die grenzübergreifende Analyse der Gebiete.
Was ist Kommunale Wärmeplanung?
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein Instrument, mit dem Städte und Gemeinden ihre zukünftige Wärmeversorgung gestalten können. Ziel ist es, Wege zu finden, wie Gebäude günstig, effizient und umweltfreundlich beheizt werden können. Dabei wird auf den Einsatz erneuerbarer Energien geachtet, um den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern. Die Tätigkeiten innerhalb der Wärmeplanung sind über das Wärmeplanungsgesetz definiert.
Dynamisch, aber Schritt für Schritt
Zu Beginn wird in einer Bestandsanalyse detailliert untersucht, wie viel Wärme aktuell in den Kommunen benötigt wird und auch, woher diese Wärme aktuell stammt, bzw. welche Energieträger dafür eingesetzt werden. Anschließend werden mögliche Verbesserungspotenziale ermittelt, wie z. B. die Nutzung von Abwärme, Solarenergie oder effizienteren Heizsystemen. Am Ende entsteht ein Plan, der aufzeigt, wie die Wärmeversorgung der Kommunen Schritt für Schritt kosteneffizienter und zugleich umweltfreundlicher gestaltet werden kann.
Welchen Einfluss hat die Wärmeplanung auf die Bürgerinnen und Bürger?
Bürgermeister Erwin Braumandl weist gleich zu Beginn darauf hin, dass eine kommunale Wärmeplanung keine Planung oder gar ein Bau von Wärmenetzen ist. Das Ergebnis einer kommunalen Wärmeplanung ist lediglich, ob ein Wärmenetz in einem bestimmten Gebiet sinnvoll wäre oder ob eine Einzelversorgung zielführender ist. Die kommunale Wärmeplanung im Passauer Oberland wird voraussichtlich noch im Jahr 2025 fertig gestellt. Auch dies hat zunächst keine positiven oder negativen Auswirkungen auf die Bürger bzw. deren Heizungsanlagen in den einzelnen Gebäuden. Es ergibt sich daraus auch keine Pflicht zum Austausch oder Umrüstung der bestehenden Heizung. Sofern bei einem Gebäude eine Erneuerung der Heizungsanlage erforderlich ist, dürfen nach wie vor sämtliche Heizungstechniken verbaut werden. Eine Beratung hierzu ist aber zu empfehlen.
Alle Kommunen unter 100.000 Einwohner müssen die kommunale Wärmeplanung bis Mitte 2028 abschließen. Spätestens ab diesem Zeitpunkt müssen nach aktueller Gesetzeslage alle neu eingebauten Heizungen mit 65 % erneuerbaren Anteil installiert werden.
Entgegen vielen Gerüchten besteht auch ab Mitte 2028 keine Verpflichtung, bestehende Heizungsanlagen auszutauschen.
Daten als Schlüsselfaktor
Die Basis der Bestandsanalyse bilden Messdaten und Informationen. Dazu können alle Bürgerinnen und Bürger der Kommunen einen wertvollen Beitrag leisten und über die geplante Umfrage ihre Erfahrungswerte beisteuern. Am Ende soll ein präzises Bild der aktuellen Wärmeversorgung entstehen. Darauf folgt eine Potenzialanalyse, welche die Einsparmöglichkeiten für Raumwärme und Warmwasser sowie die Einsatzmöglichkeiten für erneuerbare Energien prüft. Die größten Wärmeverbraucher stehen dabei besonders im Fokus. Am Ende soll auf dieser Grundlage ein Wärmenetzplan für eine zukunftssichere Wärmeversorgung der Kommunen entstehen.
Durchdachte Wärmeplanung – eine Gelegenheit für alle
Für die Erhebung der Grundlagendaten bauen die Kommunen des Passauer Oberland auf ihre Bürgerinnen und Bürger und die Kooperation mit den ansässigen Unternehmen. Eine Pflicht zur Beteiligung gibt es nicht, jedoch bewirken mehr Daten auch bessere Ergebnisse. Ebenso ist jede Umsetzung am Ende freiwillig und so entscheiden beispielsweise Hausbesitzer selbst, ob und wie sie den Zugewinn an Planungssicherheit, oder auch bisher nicht dagewesene Optionen nutzen wollen. Eine davon entsteht im Rahmen der Identifikation sogenannter Eignungsgebiete. Diese weisen die besondere Eignung für z.B. Wärmenetze aus. Eine rechtliche Verpflichtung, von der Individualversorgung abzurücken, gibt es nicht. Der Anschluss an ein mögliches Wärmenetz ist immer optional und die Entscheidung obliegt den Hausbesitzern.