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Gartenlärm

Sommerzeit – Gartenzeit – bitte mit Rücksicht!

Regeln für Rasenmäher und besonders lärmintensive Geräte

Mit den warmen Monaten beginnt die arbeitsintensive Gartensaison. Damit sich alle Bewohner wohlfühlen, bitten wir Sie, die geltenden Ruhezeiten zu beachten.


Gerätetyp:

Motorbetriebene Geräte

(ohne EU-Umweltzeichen, z.B. Rasenmäher, Holzkreissägen)

erlaubt Mo.-Sa.: 07.00-20.00 Uhr


Motorbetriebene Geräte mit EU-Umweltzeichen

(z.B. leise Mäher)

erlaubt Mo.-Sa.: 07.00-20.00 Uhr


Lautstarke Geräte

(z.B. Freischneider, Laubbläser, Laubsauger mit Verbrennungsmotor)

erlaubt Mo.-Fr.: 09.00-13.00 Uhr und 15.00-17.00 Uhr


Elektro-Rasenmäher (leiser Typ)

erlaubt Mo.-Sa.: 07.00-20.00 Uhr

 

Die Benutzung all dieser Geräte ist an Sonn- & Feiertagen verboten.