Senioren
Seniorenbeauftragte in Neukirchen vorm Wald
Caroline Fuchshuber
Telefon 08504-93564
caroline.fuchshuber(ät)web.de
Seniorenstammtisch 60 PLUS
Am Montag, 24. April 2023 fand der erste Stammtisch 60PLUS statt.
Was erwarten und wünschen Sie sich für diesen Stammtisch?
Hier gehts zum Fragebogen Stammtisch-60PLUS
Seniorenwegweiser
Fachstelle Senioren im Landratsamt
Vhs-Kurse für Senioren
vhs Seniorenprogramm Juni 2023
vhs Seniorenprogramm Mai 2023
Seniorenakademie Bayern gfi - Seminarprogramm 1. Halbjahr 2023
Seminar Programm 1. Halbjahr Seniorenakademie Bayern
Infoblatt Einzelhelferschulung-Alltagsbegleitung
Einzelhelferschulung_Alltagsbegleitung
Infoblatt Besuchs- und Begleitdienst der Malteser
Ausbildung Besuchs- ud Begleitdienst Malteser
TelefonEngel - Infoblatt
Ausbildungskurs "Lebensqualität im Alter" - Infoblatt
Antrag auf Energiekostenzuschuss
Vollmachten und Erwachsenenadoption
Interview mit Prof. Alfred Gerauer
Unterstützung von Pflegebedürftigen
VdK-Infoblatt für ehrenamtliche und selbständige Einzelhelfer
Broschüre „Patienten- und PflegeAngelegenheiten von A bis Z
Patienten_und_Pflegeangelegenheiten_A-Z
Aktualisierter Wegweiser zur Förderung von barrierefreiem Wohnen vom Netzwerk der Senioren- und Behindertenbeauftragten der ILE Bayerwald
Übersichtsflyer über Förderungen und Maßnahmen
für die behindertengerechte Anpassung von bestehenden Eigen- und Mietwohnraum
Broschüre Schuldenfrei im Alter
BAGSO Ratgeber Schuldenfrei im Alter
Informationen für Menschen mit Hörbehinderungen
PA_Sprechstunden Aushang 2023_1. HJ Schwerhörige
Informationen für gehörlose Menschen
Nützliche Informationen für Senioren
Landespflegegeld Bayern
Anspruchsvoraussetzungen:
Landespflegegeld bekommen Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und höher, mit Hauptwohnsitz in Bayern, die einen entsprechenden Antrag stellen.
Das Landespflegegeld beträgt 1.000 Euro pro Jahr. Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld eine nicht steuerpflichtige Einnahme.
Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen muss ausschließlich per Post geschickt werden an:
Bayerisches Landesamt für Pflege
Landespflegegeld
Postfach 1365
92203 Amberg
Ein einmal gestellter Antrag wirkt für die nachfolgenden Pflegegeldjahre fort, es muss also nicht jedes Jahr ein neuer Antrag gestellt werden. Fallen die Anspruchsvoraussetzungen aber weg, muss die Abteilung Landespflegegeld unverzüglich informiert werden. Besteht kein Anspruch mehr, hebt die Abteilung Landespflegegeld den Bescheid auf.
Hier finden Sie das Antragsformular:
Antrag auf Landespflegegeld
Der Antrag kann auch online ausgefüllt werden und ist hier zu finden:
https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/stmgp/stmgp/Landespflegegeld_F5/index
Lichtblick Seniorenhilfe e.V.
Antrag auf finanzielle Unterstützung
Lichtblick-Seniorenhilfe-Antragsformular-Niederbayern-0619
Der Rundfunkbeitrag – Informationen zur Befreiung
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag möglich.
Eine detaillierte Aufstellung mit den Voraussetzungen finden Sie hier:
Merkblatt zu Befreiung und Ermäßigung
Hier finden Sie das Antragsformular:
Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Der Antrag kann auch online ausgefüllt werden und ist hier zu finden: