Schriftgröße:
normale Schrift einschaltengroße Schrift einschaltensehr große Schrift einschalten
 

Poolbefüllung

An alle privaten Schwimmbad- und Poolbesitzer

  • Die Befüllung der Schwimmbäder hat grundsätzlich über den eigenen Hauswasseranschluss zu erfolgen und ist bei der Gemeindeverwaltung oder beim Wasserwart zu melden! 

  • Die Erstbefüllung kann, wenn es technisch erforderlich ist, über einen Hydranten erfolgen.
    Die Entnahme ist nur über einen gemeindeeigenen Wasserzähler vom Wasserwart der Gemeinde durchzuführen!

  • Anfallende Kosten für Material und Arbeit werden direkt an den Grundstückseigentümer verrechnet.

  • Bei der Entleerung ist zu beachten, dass alle Abwässer nach vorheriger Anmeldung beim Klärwärter der Gemeinde in einem Mischwasser- oder Schmutzwasserkanal abgeleitet werden müssen.
    Die Ableitung hat dosiert zu erfolgen, Schwallableitungen sind nicht zulässig!
    Der zulässige ph-Wert der Abwässer darf nicht überschritten werden!

  • Reste von Schwimmbadchemikalien dürfen unter keinen Umständen in das öffentliche Schmutzwassernetz oder auf sonstige Weise in die Umwelt „entsorgt“ werden.

  • Es wird erneut darauf hingewiesen, dass Abzugsmengen für Schwimmbad- und Poolbefüllungen bei der Abwassergebühr nicht mehr gewährt werden!
    Schwimmbadwasser ist verschmutzt, insbesondere gechlort und muss vollständig in die öffentliche Entwässerungseinrichtung eingeleitet werden.
    Abzugsmengen für die Gartenbewässerung sind durch eigene Wasserzähler nachzuweisen, eine Poolbefüllung darf hier nicht abgezogen werden!
     

Telefonische Meldungen und Rückfragen:
in der Gemeindeverwaltung: Tel. 08504/9152-11
oder beim Bauhof: Tel. 0151/10845184