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Einwohnermeldeamt

Ausweismontage

Überprüfen Sie rechtzeitig vor dem Urlaubsantritt
Pass- und Ausweisdokumente auf ihre Gültigkeit!

  • Die Bearbeitungszeit für die Dokumente durch die Bundesdruckerei beträgt zwischen 3 und 6 Wochen.

  • Die Antragstellung kann nur persönlich erfolgen.

  • Bei Personen unter 16 Jahren und bei der Ausstellung eines Reisepasses unter 18 Jahren ist zudem die Unterschrift der Eltern bzw. Sorgeberechtigten erforderlich.
     

Vor Auslandsreisen wird grundsätzlich empfohlen, sich beim zuständigen Reisebüro
oder Konsulat über die entsprechenden passrechtlichen Vorschriften für das jeweilige
Urlaubsland zu informieren.
Eine Abfrage auf der Seite des Auswärtigen Amtes unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise liefert nach Eingabe des
gewünschten Landes aktuelle Informationen auch zu den Einreisebestimmungen.

 

Für die Ausstellung der Dokumente werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Bisheriger Personalausweis oder Reisepass, Kinderreisepass.

  • Bei der Erstausstellung eines Ausweisdokuments wird eine Geburtsurkunde und

  • bei Namensänderung eine Heiratsurkunde benötigt.

  • Bei allen Anträgen ein aktuelles biometrisches Lichtbild.

 

Gebühren Personalausweis:

Antragsteller ab 24 Jahren - 37,00 €, (10 Jahre gültig)

Antragsteller unter 24 Jahren - 22,80 €, (6 Jahre gültig)

Vorläufiger Personalausweis - 10,00 €, (3 Monate gültig)
 

Reisepass 3.0

Es wird nur noch der Reisepass 3.0 ausgestellt. Der Reisepass 3.0 enthält ein modernes Sicherheitsdesign, neue Sicherheitsmerkmale, wie zum Beispiel eine flexible Passdecke, neues Sicherheitspapier mit Sicherheitsfaden und ein neues Layout der Datenfelder.
 

Gebühren Reisepass:

  • Reisepass für Antragsteller ab 24 Jahren - 70,00 €, (10 Jahre gültig)

  • Reisepass für Antragsteller unter 24 Jahren - 37,50 €, (6 Jahre gültig)

  • Express-Reisepass - Passgebühr zzgl. + 32,00 €

  • 48-Seiten-Reisepass - auf Anfrage


Einführung der eID-Karte

Seit 2021 gibt die Bundesrepublik Deutschland auf Antrag eine eID-Karte an Bürgerinnen und Bürger anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes aus. Somit kann auch dieser Personenkreis die Online Ausweisfunktion nutzen.
Die eID-Karte ist ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert und dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Die eID-Karte kann nur für Antragsteller, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, ausgestellt werden. Gebühr: 37,00 €


Weitere Informationen:
Einwohnermeldeamt - Frau Silke Simmet
Telefon: 08504 9152-13
E-Mail: